Aus den Reihen der drei Volksgruppenorganisationen in Kärnten ist nach Außen seit Längerem wenig zu hören. Einen umfassenden Bericht zur Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten hat jetzt die Landesregierung erstellt und verabschiedet. Es ist eine Vorgabe aus der neuen Kärntner Landesverfassung, wonach die Regierung jedes Jahr bis zum 30. Juni dem Landtag einen Bericht vorzulegen hat. Im zweisprachig verfassten Papier geht es um die Umsetzung des Volksgruppenrechts, statistische Daten zur Kinderbetreuung, Bildung, Musikschule, Kultur- und Sportförderung.