Faschingszeit ist Ausgehzeit. Doch wenn beim Feiern der Jugendschutz missachtet wird, ist „Schluss mit lustig“. Das zeigt das Beispiel eines 29-Jährigen. Er muss laut Bezirkshauptmannschaft Villach 2000 Euro Strafe zahlen, weil er einer 17-Jährigen Wodka-Red Bull gegeben habe. „Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Mischgetränke, die Spirituosen enthalten, nicht konsumieren“, heißt es in der Straferkenntnis.