Ein Kärntner (41) musste sich am Donnerstag wegen einer Bombendrohung vor gut einem Jahr vor Gericht vor Gericht verantworten. Laut Anklage wählt er am 30. Juni 2016 den Polizeinotruf an und sagte: "Guten Morgen. Volksküche. Bombe hoch in 47 Minuten. Viel Spaß!"

Dem Angeklagten wird gefährliche Drohung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, konkret: vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel, vorgeworfen. Der 41-Jährige bestreitet die Tat. Er erzählte, dass er an dem Tag in mehreren Bahnhofslokalen getrunken hätte, sein Handy sei zum Aufladen angesteckt gewesen und am Tisch gelegen. Am nächsten Tag habe seine SIM-Karte gefehlt.

Rätsel um SIM-Karte

Richter Dietmar Wassertheurer hielt dem Angeklagten vor, dass von seinem Handy ein Gespräch mit seiner Freundin registriert wurde - drei Stunden nach der Drohung. Die SIM-Karte müsse noch im Handy gewesen sein, als der Drohanruf bei der Polizei einging. Bei der Auswertung der Anrufübersicht anhand des Handys konnten IT-Spezialisten den Notruf auf der Rufnummernübersicht allerdings nicht wiederherstellen.

Ein Zeuge (22)  belastete den Angeklagten mit einem angeblichen Geständnis: Der Bekannte sagte, der 41-Jährige habe ihm am Tag nach der Bombendrohung alles erzählt. "Er hat mir gesagt, dass er fertig war mit den Nerven. Deshalb hat er scherzhalber den Notruf getätigt." 

Der Polizist, der den Notruf angenommen hatte, rief unmittelbar nach der Bombendrohung zurück. Es meldete sich ein Mann und sagte den Vornamen dieses Zeugen. Danach war das Handy ausgeschaltet. "Dann muss er sich als ich ausgegeben haben", sagte der 22-Jährige.

Ein Zeuge der Polizei erschien am Donnerstag nicht vor Gericht. Er wird erneut geladen. Auf Antrag der Pflichtverteidigerin des Angeklagten ebenso der 22 Jahre alter Zeuge und ein IT-Spezialist, der erklären kann, warum ausgerechnet der Notruf nicht auf der Rufübersicht aufscheint.

Der Prozess wurde vertagt.