Ein 23 Jahre alter Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen, insgesamt 2160 Euro, verurteilt worden. Der Angeklagte gab zu, zwei Mal Geschlechtsverkehr mit einer erst Zwölfjährigen gehabt zu haben.
Täter und Opfer waren mit einander befreundet. Das Mädchen schwärmte allem Anschein nach für den Mann. Bei zwei von mehreren Treffen kam es zu den Straftaten. Der 23-Jährige wusste, dass das Mädchen noch ein Kind war. Gewalt war bei den sexuellen Handlungen nicht im Spiel.
Bei Gericht musste das Mädchen nicht mehr aussagen. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer ist nicht rechtskräftig.