Ein OGH-Urteil in einem Wiener Raucherstreit sorgte 2016 für Aufsehen: Einem Zigarrenraucher wurden im Winter wie im Sommer genaue Zeiten vorgeschrieben, wann er auf seinem eigenen Balkon rauchen dürfe.
In einer Wohnsiedlung in Klagenfurt fühlte sich eine Mietern jetzt auch vom Zigarettenrauch ihrer Nachbarn gestört.