In Kärnten wird derzeit mit einer Telefonbetrugsmasche versucht, Leute zu Zahlungen von fingierten Forderungen zu bewegen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten raten: „Wenn Sie telefonisch aufgefordert werden Ihnen unbekannte Kosten zu begleichen, beenden Sie das Gespräch. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen!“
Mit einer unverschämten Masche versuchen Betrüger in Kärnten zu Geld zu kommen: Sie fordern Konsumenten am Telefon dazu auf, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“ überwiesen werden, ansonsten komme es zu einer Klage. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss oder der Kauf schon Jahre zurückliege.
„Allein in der vergangenen Wochen wandten sich mehr als zehn Konsumenten an uns, weil sie von einem angeblichen Inkassobüro angerufen wurden. Ein Konsument beispielsweise wurde aufgefordert, 1900 Euro für von ihm getätigte Glücksspiele zu begleichen“, erklärt Konsumentenschützer Mario Drussnitzer den Sachverhalt. Er führt weiter aus: „Die Anrufer sind sogar so dreist, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anbieten diesen zu senken, wenn man sofort bezahlt.“
Zum rechtlichen Hintergrund: Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Und wenn man eine Zahlungsaufforderung – sei es für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen – erhält, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wären diese ohnehin verjährt. Die AK Kärnten gibt folgenden Rat: Wenn Ihnen die Forderung eines Anrufers „spanisch“ vorkommt, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln. Überweisen Sie keine Geldbeträge per „paysafecard“, diese sind nicht mehr nachvollziehbar. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen.