Der Sommer geht in die nächtste heiße Phase. Die Hitzeperiode, die jetzt begonnen hat, ist rekordverdächtig: „Bisher hatten wir maximal sieben aufeinanderfolgende Hitzetage in Kärnten. Jetzt könnten es mehr werden", sagt Martin Ortner von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik ZAMG. Als Hitzetag gilt ein Tag, an dem es mindestens 30 Grad hat. Und ein Ende der aktuellen Hitzeperiode ist nicht in Sicht. Das Land Kärnten hat auf seiner Website ktn.gv.at den Hitzeschutzplan aktualisiert.
Darauf sind viele heiß, die sich jetzt an den Seen tummeln. Aber die Wälder leiden. Nicht unter der Hitze, sondern unter der Trockenheit.
Die Waldbrandgefahr wächst. Die Bezirkshauptmannschaften haben daher Waldbrandverordnungen erlassen. „Unsere ist bereits seit 19. Dezember 2016 in Kraft“, sagt Michaela Trötzmüller, zuständige Bereichsleiterin der BH Klagenfurt. Schon seit dem Herbst des vergangenen Jahres hatte es im Bezirk Klagenfurt viel zu wenig Niederschlag gegeben. "Es war daher seither so trocken, dass Bezirksforstinspektor Bernhard Pokorny keinen Grund sah, sie aufzuheben", sagt Michaela Trötzmüller: "Jetzt ist die Gefahr so groß, dass man wenigstens nicht mehr darüber diskutieren muss, dass man eine Verordnung draußen hat." In bis zu 40 Zentimeter Tiefe sei der Boden extrem trocken.
Gilt eine Waldbrandverordnung, so dürfe auch "auf waldnahen Flächen kein Feuer entfacht werden", erklärt die Bereichsleiterin: "Im Wald ist es sowieso verboten. Das Rauchen auch." 100 Meter im Umkreis eines Waldes seien sicher als Gefahrenbereich einzustufen.
Waldbrandverordnungen gelten auch in den anderen Kärntner Bezirken. "Ich habe sie gerade geschrieben", sagt Stefan Wadl, Verwaltungsdirektor der BH Feldkirchen am frühen Dienstagnachmittag. "Sie wird dann in der Landeszeitung veröffentlicht. Die Gemeinden hängen sie aus."
Im Bezirk St. Veit ist die Waldbrandverordnung ebenfalls rechtskräftig. Sie gilt bereits seit Februar. Im Bezirk Hermagor ist sie seit 2. Juni in Kraft. Auch in den Bezirken Villach und Spittal sind offene Feuer seit Montag nicht nur im Wald, sondern auch in Waldnähe per Verordnung verboten.
Nur in Wolfsberg gilt derzeit keine Waldbrandverordnung. "Es besteht momentan keine akute Waldbrandgefahr", sagt Bezirksforstinspektor Hans-Georg Jeschke, "nächste Woche werden wir sehen".
In Osttirol tritt die Waldbrandverordnung, die Bezirkshauptfrau Olga Reisner am Dienstag erlassen hat, Mittwochfrüh in Kraft.
Sonderfall Sonnwendfeuer
Die Verordnungen gelten auch für Sonnwendfeuer, die aber ohnehin zu beantragen sind. Wer sie entzündet, muss die Sicherheit gewährleisten und auch die Feuerwehr vorher informieren.
Elisabeth Peutz