Polizisten gehen vor dem Verhandlungssaal auf und ab, Gerichtsdiener fragen nach Ausweisen. Die Sicherheitsvorkehrungen sind an diesem Dienstag streng am Landesgericht Klagenfurt. Proteste werden befürchtet. Denn es geht um eine politisch motivierte Tat.

Eine Gruppe von Burschen und Mädchen (damals zwischen 15 und 21 Jahre alt) soll im Oktober das Tor zur Gedenkstätte am Ulrichsberg aufgebrochen und Gedenktafeln mit Farbbeuteln beworfen haben. Zwei haben sich schon vor dem Prozess diversionell geeinigt. Sie müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Die anderen fünf sitzen auf der Anklagebank.

Vor dem Richter zeigen sie sich geständig. Zum politischen Hintergrund der Tat will keiner von ihnen etwas sagen. Auch die zahlreichen Zuschauer, viele davon aus der linken Szene in Kärnten, verhalten sich ruhig. Sicherheitsdienst und Polizei haben nichts zu tun.

Am Ende bekommen drei der jungen Angeklagten eine Diversion. Sie müssen der Ulrichsberggemeinschaft 150 Euro zahlen und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Keine Diversion gab es für die restlichen zwei. Einer war zur Tatzeit schon über 21. Er muss 320 Euro Strafe zahlen.

Der andere hatte eine Freundin anzustiften versucht, ihm ein Alibi zu verschaffen. Dafür und für den Vandalenakt am Ulrichsberg erhielt er eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.