Der Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre wird seit 9 Uhr am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Angeklagt sind die ehemaligen BZÖ- bzw. FPÖ-Politiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner. Am späten Vormittag legte Dörfler ein Geständnis zum Vorwurf der Vorteilsnahme ab: "Ich fühle mich schuldig. Es tut mir leid." Er habe ohne ohne zu wissen einen Fehler gemacht: "Ich habe damals nicht gedacht, dass das ein Fehler war und rechtlich nicht erlaubt ist."
Unter den Zuhörern befand sich am Montag im Gerichtssal auch FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz.
Dörfler hat nach dem bislang letzten Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag den Anwalt gewechselt. Statt von Gerd Tschernitz wird er nun von Gunter Huainigg verteidigt.
Für Dörfler war es immer enger geworden: Er ist nicht nur wegen der Wahlbroschüre angeklagt, sondern auch wegen Vorteilsnahme, Amtsmissbrauch und Untreue. Dörfler soll im Zuge der Loibltunnel-Sanierung von einer Firma ein Sponsoring für Verkehrssicherheitsmaßnahmen verlangt haben. Im Laufe des Prozesses war der 61-Jährige von mehreren Zeugen schwer belastet worden. Dörfler soll, so die (ehemaligen) Mitarbeiter der Straßenbauabteilung, in Vergabeverfahren eingegriffen haben, um "politisch genehmen" Firmen zu Aufträgen zu verhelfen.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Eberhard Pieber und Bernhard Weratschnig, hat ihre Anklage gegen Dörfler deshalb ausgeweitet und die Überprüfung aller Auftragsvergaben in seiner Amtszeit (von 2001 bis 2013) angekündigt. Dörfler ist daraufhin am vergangenen Freitag als Bundesrat zurückgetreten. Dies sei aber kein Schuldeingeständnis, beteuert er damals in einem Interview. Er brauche alle seine Kraft um diese "haltlosen und ungeheuerlichen Vorwürfe" zu entkräften.
Das "Sponsoring"
Dörfler hatte von einer steirischen Baufirma im Zuge der Sanierung des Loibltunnels ein bis drei Prozent der Auftragssumme gefordert - das waren rund 12.000 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Bei einer zweiten Baufirma - es war ein Projekt bei Feldkirchen - hat Dörfler um 50 Warnwesten angefragt. Zu den anderen Vorwürfen will sich Dörfler nicht äußern. Hier drohen ihm neue Ermittlungen durch die WKStA.
Hohe Geldstrafen
Heute, Montag, werden zwei Männer vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl aussagen, die bis vor Kurzem noch die Anklagebank mit den vier ehemaligen freiheitlichen Politikern geteilt haben: Johann Polzer und Rene Oberleitner. Die beiden Manager haben im Februar im BZÖ-Prozess ihre Verantwortung an dem Debakel um die Wahlbroschüre eingestanden. Sie kamen daraufhin mit einer Diversion davon, mussten hohe Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bezahlen und erreichten so formelle Straffreiheit.
Jobs als Manager verloren
Ihre Jobs als Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) haben Polzer und Oberleitner jedoch verloren. Nachdem das Land, als Eigentümer der LIG, keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit gesehen hat, hat man sich auf eine einvernehmliche Auflösung der Verträge geeinigt. Über die LIG war 2008/2009 die Finanzierung der BZÖ-Wahlbroschüre abgewickelt worden.
Dennoch wird es für Polzer und Oberleitner heute Ernst: Denn sie sind als Zeugen geladen, stehen bei ihren Aussagen also unter Wahrheitspflicht. Anders als Angeklagte. Es darf mit Spannung erwartet werden, was die Beiden unter diesen geänderten Vorzeichen heute zu sagen haben. Etwa zum politischen Druck, dem sie sich damals ausgesetzten sahen.
Den Richter beleidigt
Auch der dritte für Montag geladene Zeuge verspricht spannend zu werden: Kurt Scheuch. Der einst mächtige, mittlerweile ehemalige freiheitliche Politiker, und Bruder des angeklagten Uwe Scheuch. Brisant, auch aus einem anderen Grund: Kurt Scheuch hatte Richter Liebhauser-Karl im Sommer 2011 als "Kröte" bezeichnet, nachdem dieser seinen Bruder Uwe Scheuch in der "Part-ofthe-Game"-Affäre verurteilt hatte. Kurt Scheuch musste daraufhin wegen dieser beleidigenden Aussage ebenfalls vor Gericht. Er bekam eine Diversion samt Geldbuße, zudem musste er sich bei Liebhauser-Karl entschuldigen.
Urteil für Donnerstag erwartet
Am Donnerstag ist der vorerst letzte Verhandlungstag geplant: Nach sieben Zeugeneinvernahmen und den Schlussplädoyers wird das Urteil erwartet.
Für alle genannten Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.