Eine 59-jährige ehemalige Heimhelferin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, Sparbücher einer 91-jährigen Klientin aufgelöst und das Geld selbst eingesteckt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Insgesamt war es um vier Sparbücher mit mehr als 60.000 Euro Einlagen gegangen: Die Klientin hatte die 59-Jährige belastet, ihre Wohnung durchsucht und ihre Sparbücher gestohlen zu haben. Dieser Verdacht erhärtete sich vor Gericht aber nicht, sagte Richter Manfred Herrnhofer, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Begründung: "Die 59-Jährige hatte von Beginn an zugegeben, dass sie die Sparbücher aufgelöst hat - danach hat sie das Geld laut eigener Aussage an die 91-Jährige gegeben." Was die Frau mit ihrem Geld tue, das sei ihre Sache, so der Richter weiter: "Man wird nicht nachvollziehen können, was damit passiert ist - auf jeden Fall hatten mehrere Leute die Möglichkeit, an das Bargeld zu kommen."

Wesentlich zur Entscheidung des Gerichts beigetragen hatte die Dokumentationsmappe der 91-Jährigen, die dem Gericht von dem Pflegeunternehmen zur Verfügung gestellt wurde: "Man hat ganz klar gesehen, dass diese Mappe unvollständig ist", so Herrnhofer. Die 59-Jährige hatte sich damit verteidigt, dass sie sich sehr wohl die Übergabe des Geldes an die 91-Jährige bestätigen hatte lassen - diese Bestätigungen seien aber neben vielen anderen Belegen aus der Dokumentationsmappe verschwunden. "Es sind zu der Zeit viele Dinge so gelaufen, wie sie nicht laufen hätten sollen", sagte auch der als Zeuge geladene Geschäftsführer des Pflegeunternehmens.

91-Jährige sagte aus

Als Zeugin hatte in der Verhandlung am Donnerstag auch die 91-jährige Klientin ausgesagt, welche die 59-Jährige belastet hatte. Sie gab an, dass sie das Geld vom Verkauf eines Hauses auf verschiedene Sparbücher verteilt in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. "Was mit diesen Sparbüchern dann passiert ist, weiß ich nicht - die muss wer geklaut haben", sagte die betagte Frau. Sie habe der Angeklagten niemals Sparbücher gegeben, um diese aufzulösen, gab sie weiter an. Allerdings konnte sie sich auch nicht mehr an eine Auflösung erinnern, die nachweislich stattgefunden hatte und nach der das Geld auf ihr eigenes Konto geflossen war.

Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab.