Heute, just am Valentinstag, endet die Begutachtungsfrist für die neue Kärntner Landesverfassung. Einen Monat lang konnten Privatpersonen, vor allem aber Institutionen wie beispielsweise Gemeinde- und Städtebund, Bundeskanzleramt, Ministerien, die Kammern sowie Universitätsfakultäten, ihre Stellungnahmen abgeben. Also unverblümt deponieren, was noch verändert, verbessert oder neu aufgenommen werden sollte. Im Landtagsausschuss wird dann darüber beraten und entschieden, ehe die neue Verfassung im Mai oder Juni vom Landtag beschlossen werden soll.