Wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen musste sich heute ein Kärntner am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Lisa Kuschinsky verantworten. Die Anklage wirft dem 36-Jährigen vor, als Geschäftsführer dreier Gesellschaften deren Zahlungsunfähigkeit durch "kridaträchtiges Handeln grob fahrlässig" herbeigeführt zu haben. Zudem soll er, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bei einer Gesellschaft auch "nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Befriedung von Gläubigern grob fahrlässig durch übermäßige Aufwendungen vereitelt oder geschmälert" haben.