AK-Präsident Günther Goach lehnt Nulllohnrunden für Arbeitnehmer ab. "Das ist kein taugliches Mittel zur Bewältigung der Krise. Wir brauchen jetzt eine Stärkung der Kaufkraft und keine Einkommenskürzungen", so Goach.

Vorsicht bei Lohnverzicht. Der Verzicht auf Entgeldansprüche ist gemäß dem Arbeitsrecht grundsätzlich möglich. Es gilt dabei jedoch zwischen zwingenden und nicht zwingenden Ansprüchen zu unterscheiden, so Robert Astner, Jurist in der Rechtsabteilung der AK Kärnten, gegenüber der Kleinen Zeitung DIGITAL. Im Fall der zwingenden Ansprüche, wo ArbeitnehmerInnen also nach Kollektivvertrag oder anderen gesetzlichen Mindestbestimmungen bezahlt werden, sei es unzulässig auf Gehalt zu verzichten. Der Verzicht auf Mindeststandards ist nicht möglich.

Freiwillige Zulagen. Auf nicht zwingende Ansprüche kann bei einem aufrecht bestehenden Dienstverhältnis verzichtet werden. Möglich ist beispielsweise der Verzicht auf freiwillige Zulagen und auf extra Zahlungen. ArbeiternehmerInnen müssen in dem Fall eine Verzichtserklärung abgeben. Allerdings ist Vorsicht geboten. Es ist unzulässig, wenn ein Arbeitgeber Druck auf den Mitarbeiter ausübt und beispielsweise die Angst vor dem Verlust des Jobs schürt. "Kollektiver Lohnverzicht" sei laut Astner abzulehnen.

"Falscher Weg. "Die Arbeitnehmer haben die Krise nicht verursacht. Sie darf daher nicht auf ihre Kosten ausgetragen werden", kritisiert der AK-Präsident Goach Vorstöße in Betrieben, die darauf abzielen, von den Beschäftigten Gehaltsverzicht und Lohnkürzungen einzufordern. "Das ist mit Sicherheit der falsche Weg", betont Goach und lehnt solche Forderungen als ungeeignetes Mittel zur Krisenbewältigung ab.

Risiken. Wenn Dienstnehmer kollektiv unter Druck gesetzt werden, sei dies laut Astner nicht förderlich für das Betriebsklima. Auch wenn die Angst um den eigenen Arbeitsplatz besteht, sollte man sich die Entscheidung über einen Lohnverzicht dennoch gut überlegen. ArbeitnehmerInnnen sollte sich nur auf einen für eine bestimmte Zeit befristeten Lohnverzicht einlassen. "Sonst muss man sich seine Rechte später erneut erkämpfen", so Astner.