Die Kärntner Mindestsicherung wird Donnerstag im Landtag gesetzlich an die bedarfsorientierte Mindestsicherung des Bundes angepasst. Was bedeutet das für die Kärntner Betroffenen?
Christian Ragger: Die Leistung wird mit Inkrafttreten ab 1. Feber 2010 nur noch zwölf Mal ausbezahlt statt 14 Mal.