Die Ortstafelfrage, über die Sie Montag im Bildungshaus in Tainach referierten, ist seit 2001 ungelöst. Auch die jetzige Bundesregierung hat eine Lösung in ihrem Programm. Wie sehen Sie den aktuellen Stand?
Heinz Mayer: Das Bemühen sehe ich, doch es ist halbherzig. Man kann sich offensichtlich nicht gegen die eigenen Landesparteien durchsetzen. Und BZÖ, SPÖ und ÖVP in Kärnten haben kein Interesse an einer Lösung. Das BZÖ alleine könnte eine solche gar nicht verhindern.

Faktum ist, dass keine rechtliche, sondern eine politische Lösung angestrebt wird.
Heinz Mayer: Und solange man mit dem Thema Wahlen gewinnen kann, wird auch eine politische Lösung scheitern.

Wie könnte man die Ortstafelerkenntnisse des Höchstgerichts durchsetzen?
Heinz Mayer: Unmittelbar sind sie nicht durchsetzbar. Der VfGH hat ja nur Verordnungen aufgehoben, die sind mit der Kundmachung wirksam. Jetzt geht es darum, was nach den VfGH-Entscheiden zu passieren hat. Die Straßenverkehrsordnung, die Ortstafeln vorsieht, müsste im Lichte der VfGH-Judikatur gedeutet werden. Zweisprachige Ortstafeln müssten dort aufgestellt werden, wo sie nach der ständigen Rechtssprechung hingehören. Die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung ist Landessache.

Welche Konsequenzen gibt es deshalb für den Landeshauptmann bzw. Verkehrsreferenten?
Heinz Mayer: Es gibt so etwas wie eine unvertretbare Rechtsansicht. Das ist rechtswidrig und meines Erachtens Amtsmissbrauch.

Den werfen Sie nun Gerhard Dörfler vor?
Heinz Mayer: Ja. Wer unvertretbare Rechtsansichten vertritt, ist strafbar, so sehe ich es.

Mit welchen Konsequenzen?
Heinz Mayer: Das wäre Amtsmissbrauch, die Staatsanwaltschaft müsste sich darum kümmern. Die politische Verantwortung wäre, dass der Landtag dem Landeshauptmann das Misstrauen ausspricht. Aber Ortstafel hat man deshalb auch keine.

Wie lautet Ihr Appell?
Heinz Mayer: Dass Vernunft einkehrt.