Die Freude über den Urlaub ist groß – doch dann fällt der Flug aus, gibt es kein freies Zimmer oder ist im Hotel alles voll Schimmel. Oft wird die Vorstellung vom Traumurlaub zum Horror – und das betrifft auch unzählige Kärntnerinnen und Kärntner. „Wir haben hunderte Urlaubsbeschwerden, bereits in diesem Kalenderjahr“, erklärt Stephan Achernig, Leiter des Referats für Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer Kärnten.

Immer mehr Beschwerden von Urlaubern

Zwar führe man über diese Frage konkret keine Statistik, doch der Experte ist sich sicher: „Die Beschwerden werden immer mehr, wir befinden uns auf einem hohen Niveau.“ Im Vorjahr gab es gar 3000 Anfragen für Beratungsleistungen zu Urlaubsthemen in Kärnten.

Zwar häufen sich die Beschwerden in den Sommermonaten, doch handle es sich in Wahrheit um ein ganzjähriges Problem: „Natürlich wird im Sommer mehr Urlaub konsumiert und die Beschwerden erreichen einen Höhepunkt. Doch es ist mittlerweile wirklich eine 12-Monats-Problematik“, so Achernig. Etwa die Insolvenz des deutschen Reiseveranstalters FTI vor wenigen Wochen habe die Zahl der Beschwerden bei der Arbeiterkammer Kärnten noch einmal weiter in die Höhe schnellen lassen.

Beschwerden von Mallorca-„Flug“ gehäuft

„Es ist auffällig, dass wir sehr viele Anfragen in Zusammenhang mit Flugproblemen bekommen“, so Achernig. Oft betreffen sie annullierte oder verspätete Flüge, doch allermeist geht es im Zusammenhang damit um nachfolgende Probleme mit Flugunternehmen: „Wenn Konsumenten versuchen, an die Erstattungen und gegebenenfalls an die Ausgleichsleistungen zu kommen, gibt es nicht selten Probleme. Sie werden oft an Portale verwiesen und im Regen stehen gelassen.“ Dies habe sich seit Pandemie-Zeiten zwar wieder etwas verbessert, doch es bleibt ein Dauerthema: „Die Bearbeitungszeiten sind oft sehr lange und es wird – nicht immer zu Recht – gerne auf außergewöhnliche Umstände verwiesen.“

Ob man auch bereits Anfragen zum (nicht stattgefundenen) Chaos-Flug von Mallorca nach Klagenfurt erhalten hat? Achernig: „Ja, hier haben wir vermehrt Beschwerden eingereicht bekommen. Ersten Rückmeldungen zufolge wurden den Konsumenten die Betreuungsleistungen ersetzt. Die Ausgleichsleistungen lehnt die Fluglinie offenkundig aber ab.“

„So schnell wie möglich reklamieren“

Wenn es zu Problemen bei Flügen kommt, sollte man dies laut dem Experten so schnell wie möglich der Fluggesellschaft gegenüber reklamieren. Für den Anspruch, den man dann geltend machen kann, gibt es eine genaue Staffelung – Auskunft gibt es hierzu etwa auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich.

Stephan Achernig, Leiter des Konsumentenschutzreferats bei der Arbeiterkammer Kärnten, warnt auch vor Vermittlungsplattformen
Stephan Achernig, Leiter des Konsumentenschutzreferats bei der Arbeiterkammer Kärnten, warnt auch vor Vermittlungsplattformen © AK Kärnten

Auffällig seien laut dem Experten auch viele Anfragen hinsichtlich eines gewissen Spießrutenlaufs: „Konsumenten, die bei Vermittlungsplattformen Flüge gebucht haben, werden gerne im Kreis geschickt. Das ist wie ein Ping-Pong-Spiel, wo sich Plattform und Fluglinie die Verantwortung zuschieben“, so Achernig. Sein Tipp ist es daher, lieber direkt bei den Fluglinien zu buchen.

Schimmel, kein Pool oder kein Zimmer

Doch auch klassische Reisemängel sind immer wieder Thema: „Hier geht es um Schimmel oder andere Mängel. Oft wird auch einfach nicht das eingehalten, was im Prospekt versprochen wurde.“ Konsumenten sollten in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und vor Ort entsprechende „Beweismittel“ sichern und Fotos machen. Wenn möglich, sollte man sich Mängel auch vom Hotel bestätigen lassen.

Ein wichtiges Thema seien auch Stornierungen, hier rät der Konsumentenschützer zur Vorsicht: „Wenn ich online eine Reise oder einen Flug buche, gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Da muss man schauen, ob man ein vertragliches Rücktrittsrecht hat.“ Oft bieten zwar Hotels oder Fluglinien eigene Storno-Versicherungen an, jedoch oft zu überteuerten Preisen. „Wenn man öfter verreist, sollte man sich einen Jahresvertrag für Stornos überlegen.“