„Sollen die Kärntner Berge vor der Errichtung weiterer Windkraftindustrieanlagen geschützt werden?“ Das wollte die FPÖ die Kärntnerinnen und Kärntner fragen. Das wurde nun nach einer Prüfung durch die Unterabteilung Wahlen sowie den Verfassungsdienst des Landes als nicht gesetzeskonform abgelehnt. Es handle sich um eine Suggestivfrage und durch das Wort „geschützt“ werde eine Bewertung vorgenommen. Zudem sei das Wort „Windkraftindustrieanlagen“ laut der Behörde missverständlich und enthalte eine negative Konnotation. Die FPÖ habe nun die Möglichkeit, die Fragestellung gesetzeskonform umzuformulieren.
„Unser primäres Ziel muss es sein, den Kärntnerinnen und Kärntnern die Chance zu geben, über den Weg Kärntens in puncto Windräder mitzubestimmen. Wir werden daher gerne gemeinsam mit Gerhard Köfer und dem Team Kärnten sowie Edmund Primosch vom Verfassungsdienst die Fragestellung so anpassen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine baldige Volksbefragung geschaffen sind“, teilt FPÖ-Chef und Klubobmann Erwin Angerer in einer Aussendung mit.