Künftig müssen Halter gewisser Tierarten in Kärnten verpflichtend vier Theoriestunden absolvieren, für Hundebesitzer kommen zwei Praxisstunden hinzu. Betroffen sind sämtliche Hunderassen, Amphibien, Reptilien und Papageienvögel. Andere Vogelarten, Nagetiere und Katzen sind ausgenommen. Die Kärntner Tierschutz-Ombudsfrau Jutta Wagner erklärt Interview, warum ihr das sogar noch zu wenig ist.