Ein Antrag zur Wohnbeihilfe, ein anderer für den Heizkostenzuschuss, ein dritter, um an den Kärnten-Bonus zu gelangen und dann noch weitere, um aus anderen „Töpfen“ eine finanzielle Unterstützung erhalten zu können. „Überall waren verschiedene Voraussetzungen nötig, jetzt haben wir versucht, eine einheitliche Bemessungsgrundlage herzustellen. Künftig soll es nur noch einen Antrag geben“, sagte Kärntens Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) am Montag. Vorgestellt wurde ein Gesetzesentwurf für die neue Kärntner Wohnbeihilfe, die ab 1. Jänner 2025 alle anderen Zuschussmöglichkeiten des Landes im Bereich Wohnen ablösen soll.

„Einmalzahlungen sind notwendig, aber können langfristige Lösungen nicht ersetzen“, sagt die Referentin für Armutbekämpfung und Soziale Sicherheit. So habe man ein Jahr lang alle Fälle analysiert und auch geschaut, wer aus dem Raster fällt. „Zum Beispiel eine Witwe, die alleine im Eigenheim lebt und sich die hohen Betriebskosten von der Witwenrente nicht leisten kann“, ergänzt ÖVP-Klubobmann Markus Malle. Die Maximalförderung beträgt monatlich 500 Euro.

Bisher gab es in Kärnten rund 20.000 Bezugsberechtigte aus den Bereichen Wohnbeihilfe und Heizkostenzuschuss, Schaunig rechnet mit den neuen Berechnungsgrundsätzen und Voraussetzungen mit rund 42.000 Anspruchsberechtigten: rund 31.000 Mieter und 11.000 Eigentümer. Da es nur noch einen Antrag braucht, verspricht man sich deutlich weniger Aufwand bei der Bearbeitung, bisher waren es jährlich rund 100.000 Anträge.

52 Millionen Budget

Das Budget für 2025 beläuft sich auf 52 Millionen Euro, bisher waren es für die Wohnbeihilfe 26,6 Millionen. Die „Verdoppelung“ resultiert aus dem „Zusammenziehen aller bestehenden Budgettöpfe“ – Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss und Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bereich Wohnen. Auch die für 2025 budgetierten Kosten für die geplante Kindergrundsicherung fallen laut Schaunig mit hinein, da sie nicht mit einer so raschen Einführung rechnen würde.

Anträge können ab 1. Jänner 2025 digital oder analog gestellt werden. „Vor allem bei digitalen Anträgen dürfen Bezugsberechtigte mit einer relativ schnellen Bearbeitung rechnen“, erklärt Malle. Einmal im Jahr muss man einen Einkommensnachweis erbringen. An einer technischen Programmierung zur automatischen Erinnerung darin wird gearbeitet.

Landtagsinitiative

Team Kärnten-Chef Bürgermeister Gerhard Köfer begrüßt die Umsetzung der neuen Kärntner Wohnbeihilfe: „Ich habe bereits im Dezember eine Landtagsinitiative gestartet, die genau diese Maßnahme zum Ziel hatte. Es freut mich, dass meine Idee aufgegriffen wurde.“ Nebenaspekt dieser Modernisierung solle auch sein, dass der Verwaltungs-, Prüfungs- und Arbeitsaufwand gesenkt wird und somit vorgesehene Mittel zielgerichteter bei den Betroffenen ankommen, betont Köfer.