Jener Kärntner Wahlarzt, der nach dem Krebstod eines 14-jährigen Mädchens, bei dem ein Tumor „ausgependelt“ wurde, und der Tod eines Tätowierers mit einem Berufsverbot belegt wurde, darf zwar vorübergehend nicht mehr ordinieren, weitere Sanktionen bleiben ihm aber erspart. So bleibt er Mitglied der Ärztekammer (ÄK) Kärnten und wird auch nicht von der Ärzteliste gestrichen.