Gleich zweimal vermeldete das Land Kärnten in der Vorwoche, dass „Risikowölfe“ erschossen wurden. Die Raubtiere sollen sich bewirtschafteten Gebäuden im Bezirk Spittal/Drau genähert haben. Es handelte sich um die Entnahmen Nummer elf und zwölf seit Inkrafttreten der Kärntner Wolfsverordnung. Doch was passiert im Anschluss mit den Kadavern? In Tirol läuft aktuell darüber eine Debatte. Laut einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ plant die Landesregierung, dass Schützen die entnommenen Beutegreifer behalten dürfen. Bisher bleibt der Kadaver im Besitz der Behörden. Doch gegen diese Novelle regt sich Widerstand. Vor dem Hintergrund des hohen Schutzstatus dieser Tiere, so heißt es, „wäre eine Zur-Schau-Stellung getöteter Wölfe nicht zu rechtfertigen.“