Der Krebstod eines 14-jährigen Mädchens und der Tod eines Tätowierers haben neben der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die in beiden Fällen wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt, auch das Land Kärnten auf den Plan gerufen, das ein Berufsverbot gegen einen Arzt aussprechen könnte.