Unvermittelt stand er vor der Türe eines Wohnhauses im Bezirk Klagenfurt-Land: Ein „Handwerker“, der der Hauseigentümerin anbot, zum „Billigstpreis“ die Dachrinne zu reinigen. Die ältere Frau hatte sowieso schon länger vor, diese Wartungsarbeit in Auftrag zu geben und ein paar Hundert Euro wechselten den Besitzer. Die Arbeit wurde zwar geleistet, beim nächsten Starkregen musste die Kundin aber feststellen: Die Dachrinne ist verstopft, der Arbeiter ist unter der auf der Visitenkarte angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar.

Sie reinigen Teppiche, Fassaden, Dächer und Pflastersteine, sie schleifen Messer und Scheren, bieten Boilerservice und Renovierungsarbeiten an oder stehen mit Verträgen für angebliche Billigstromanbieter auf dem Fußabstreifer. Gemeinsam ist leider vielen falschen Handwerkern und Verkäufern, dass sie ihre Kunden unzufrieden und abgezockt zurücklassen. Diese melden sich derzeit vermehrt bei der Kärntner Arbeiterkammer (AK) und Wirtschaftskammer (WK). Betroffen seien alle Kärntner Bezirke, heißt es.

Ältere Bürger als Opfer

„Gerade ältere Kärntner freuen sich über Dienstleister, die unerwartet an der Haustür stehen und ihnen scheinbar die aufwändige Suche nach Fachleuten und bares Geld ersparen können“, sagt Anna Lena Kohlweiß, Konsumentenschützerin bei der AK. Sie warnt vor diesen „Haustürgeschäften“, bei denen man ohne Kostenvoranschlag und Vergleich zum schnellen Vertragsabschluss überredet wird. Auf den ausgestellten Rechnungen würden aber in vielen Fällen weder eine Belehrung zum Rücktrittsrecht noch die genaue Firmenadresse angeführt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehe den Konsumenten nämlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu – wenn man denn an der Firmenadresse jemanden erreicht.

„Mehrere Angebote einholen“

„In den meisten Fällen ist unklar, ob es sich tatsächlich um einen gemeldeten Unternehmer handelt oder nicht. Das lässt sich vor Ort auf die Schnelle auch kaum feststellen“, erklärt Klaus Kronlechner, WK-Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten könnten große Schäden verursachen. Daher empfiehlt die WK, einen Blick in das „Firmen A-Z“ der WK zu werfen. „Ein Kärntner Unternehmen garantiert nicht nur Qualität bei der Ausführung der Arbeiten durch eine solide Ausbildung, sondern auch einen Ansprechpartner vor Ort. Zudem ist die Preisgestaltung der mobilen Anbieter oft sehr undurchsichtig. In vielen Fällen wäre es für die Betroffenen günstiger gewesen, ein heimisches Unternehmen – mit Rechnung und Gewährleistung – zu engagieren“, so Kronlechner. Bei Beauftragung eines Kärntner Unternehmens könne der private Hausbesitzer außerdem den Handwerkerbonus von bis zu 2000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Generell wird empfohlen, vor der Auftragsvergabe mehrere Angebote einzuholen.