Ein 43-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Quälens der drei Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3800 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Strafantrag mussten die Kinder hungern, stundenlang in der Ecke stehen, es gab Drohungen und Schläge. Das Oberlandesgericht Graz hatte seine Diversion aufgehoben, weil keine ausreichende Schuldeinsicht vorliege und die Schuld schwer wiege.

In der neuen Verhandlung bekannte sich der Kärntner, der laut Richter selbst eine schwere Kindheit gehabt hatte, schuldig zum Strafantrag, meinte aber, er habe „nur geschimpft“. Auf Nachfrage gestand er „ab und zu ein Tapperle“ auf den Kopf eines Kindes. Er habe Stress wegen der Arbeit gehabt. Tatsächlich soll weit mehr passiert sein. Einmal habe der Angeklagte einem der Buben gedroht, er müsse eine ganze Stange Zigaretten rauchen, bis er erbreche. Das stimme nicht, meinte der Angeklagte.

Die Diversion für die Lebensgefährtin und Mutter der Kinder, die ursprünglich mit dem Angeklagten vor Gericht stand, wurde nicht aufgehoben. Sie soll keine Gewalt ausgeübt aber weggeschaut haben. Kontakt zu den Kindern hat der 43-Jährige seit zwei Jahren keinen mehr, was ihm weh tue, wie er sagte. Nach der Urteilsverkündigung ermahnte ihn Richter Gernot Kugi: „Legen Sie so ein Verhalten nie wieder gegenüber einem Kind an den Tag!“ Den Kindern - heute 13 bis 16 Jahre alt - wurde Schmerzengeld von jeweils 500 Euro zugesprochen, je 100 davon haben sie schon im Zuge der Diversion erhalten.

Nicht rechtskräftig

Der 43-Jährige nahm den Schuldspruch wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.