Schadenersatzforderungen in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die insolvente slowenische Fluglinie Adria Airways werden nun vor dem Bezirksgericht in Krain verhandelt. Nachdem Vergleichsverhandlungen zwischen Kläger und Beklagten scheiterten, setzte das Gericht den Beginn der Hauptverhandlung auf den 12. Juli. Die Klage wurde vom Insolvenzverwalter Janez Pustatičnik 2022 eingereicht. Beklagt sind der letzte CEO der Fluggesellschaft, der Österreicher Arno Schuster und Holger Kowarsch, sie leiteten für die deutsche 4K Invest die Fluglinie.

Adria Airways war die größte Fluggesellschaft Sloweniens und Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance. Der Betrieb wurde wegen Zahlungsunfähigkeit im September 2019 eingestellt. Die Fluglinie schrieb bereits 2015 9,2 Millionen Euro Verlust. Im Januar 2016 wurde sie von der deutschen 4K Invest AG übernommen. Die Gesellschaft hielt 91,6 Prozent an Adria Airways und bestellte den Österreicher Arno Schuster zum CEO.

Insolvenzverschleppung

„Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geschäftsführung vor Beginn des Insolvenzverfahrens ihre Aufgaben nicht erfüllt hat. Im Gegenteil, sie haben Handlungen gesetzt, die sie nach Ansicht des Insolvenzverwalters nicht hätte setzen dürfen und dadurch größeren Schaden verursacht. Die Gläubiger haben deshalb Klage eingereicht“, erklärte Rechtsanwalt Blaž Štrumpfl, der den Kläger vertritt, gegenüber 24ur.com.

Die Prüfung durch den Insolvenzverwalter soll ergeben haben, dass die ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens gegen das Insolvenzrecht verstoßen haben, da ihnen die Zahlungsunfähigkeit bereits länger bewusst war, sie aber trotzdem nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen hätten. Sie hätten sich damit der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass den Gläubigern aufgrund der Handlungen beziehungsweise der Unterlassungen der Geschäftsführung ein Schaden entstanden ist. Dieser wird mit einer Höhe von 78 Millionen Euro beziffert.

Strafverfolgungsbehörden ermittelt

Die Beklagten weisen die Vorwürfe des Insolvenzverwalters zurück und bestreiten, verbotene oder unterlassenen Handlungen getätigt zu haben. Vertreten wurden sie bei der Vorverhandlung durch Rechtsanwalt Borut Leskovec, der sich gegenüber den Medien nicht äußern wollte. Richterin Jasna Levc Uršič forderte beide Seiten auf, innerhalb von 30 Tagen zusätzliche Beweise vorzulegen. So muss der Kläger unter anderem den genauen Zeitpunkt bestimmen, zu dem die Beklagten Maßnahmen nach dem Insolvenzgesetz ergreifen hätten müssen. Die Beklagten müssen wiederum Beweise für getroffene Maßnahmen vorlegen.

Laut 24ur.com werden die Handlungen des Ex-Adria-Managements und 4K Invest auch von den Strafverfolgungsbehörden gesondert untersucht. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs.