Die Entscheidung, das Waffenverbot für einen vor Jahrzehnten wegen Doppelmordes verurteilten Mannes aufzuheben, wirft berechtigte Fragen auf. Sollte das Gesetz bei schwerwiegenden Straftaten wie beispielsweise Mord und Terrorismus nicht ein lebenslanges Verbot vorsehen? Lebenslang im Sinne von „bis zum Tod“. Das geltende Waffengesetz sieht das nicht vor. Waffenverbote werden grundsätzlich unbefristet, also nur theoretisch lebenslang, verhängt. Selbst bei schweren Straftaten kann somit das Recht auf Waffenbesitz nach Verbüßung der Strafe wiedererlangt werden.