Seit Tagen wird über den Fall jenes Kärntner Gynäkologen diskutiert, der laut Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) einem Kind in Summe 76.500 Euro an Unterhalt zahlen muss. Er hatte bei der pränatalen Untersuchung übersehen, dass dem damals Ungeborenen ein Arm fehlt. „Ich möchte meinem Kind nicht erzählen müssen, das (sic!) es sein Leben nur dem Fehler eines Arztes verdankt“, schreibt User cockpit.

User SagServus wiederum argumentiert: „Hier gehts (sic!) aber nunmal nicht um das Risiko im Leben sondern darum, dass ein Arzt eine schwerwiegende Fehldiagnose getätigt hat und für diese nunmal auch finanziell gerade stehen muss. Was im Falle eines behinderten Kindes nun zur Folge hat, dass er nicht nur eine Pauschalstrafe bekommt sondern auch für den entsprechenden Unterhalt aufkommen muss.“

Ähnlich sieht das Zähnchen: „Bei der ganzen Diskussion wird trotzdem auf etwas Wichtiges vergessen: der Gynäkologe hat über Monate hinweg einen fehlenden Arm nicht bemerkt! Das ist und bleibt ein grober Fehler! Das nächste Mal übersieht er vielleicht einen Gebärmutter-Tumor - und dieses Fehlverhalten gehört bestraft.“

Zahlreiche Leser machen sich Sorgen um das Kind, sobald dieses von der Argumentation der Eltern vor Gericht erfährt. „Es gibt unzählige Eltern, die behindete (sic!) Kinder groß ziehen., und genug behindete (sic!) Menschen, die ihr Leben meistern. Was wird das Kind einmal von den Eltern denken, dass sie es eigentlich töten wollten. Hier geht‘s nur ums Geld“, meint hortig78rpm.

„Das ist nun mal das Risiko im Leben“, übt lendlb Kritik an einer Gesellschaft, die sich gegen alles absichern wolle. Und User Schafam stellt fest: „Das mag jetzt eigenartig klingen, --- aber dieser Arzt hat durch seinen Fehler ein Leben gerettet....!“

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