Die Legalisierung von Handel und Verkauf essbarer Insekten in der Schweiz umfasst drei Arten: den Mehlwurm, die Grille und die Europäische Wanderheuschrecke. Diese dürfen sowohl ganz als auch in verarbeiteter Form angeboten werden.

Mit über 2.000 bekannten essbaren Arten gäbe es noch viel Potenzial für die Zulassung weiterer Insekten-Menüs. Zuerst müssten aber Erfahrungen gesammelt werden, sagte Michael Beer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Rande einer Medienkonferenz am Freitag in Bern. Proteinallergien und die Produktionsbedingungen blieben ein Thema.

Verschiedene Produkte werden ab Frühsommer sowohl in der Gastronomie als auch im Detailhandel erhältlich sein. Die Insekten müssen für den Konsumenten nicht als solche erkennbar, aber auf der Kennzeichnung aufgeführt sein.

Auch Heuschrecken sind erlaubt
Auch Heuschrecken sind erlaubt © dpa