Diese Einschätzung teilte das Wiesbadener Amtsgericht am Mittwoch mit und verhinderte damit 40 Gartenzwerge, die auf einem Vordach Platz nehmen sollten.
Geklagt hatte eine Gartenzwergbesitzerin, deren kleine Freunde zunächst auf dem Vordach ihres denkmalgeschützten Hauses in Wiesbaden standen und im September von dem Miteigentümer des Anwesens einfach weggeräumt worden waren. Mit ihrer Klage wollte die Frau nun erreichen, dass die Gartenzwerge wieder aufs Dach steigen dürfen - und unterlag.
Das Amtsgericht stellte fest, dass es sich bei der Aufstellung der Zwerge um eine denkmalrechtliche Umgestaltung handle. Die kleinen Kerle standen nämlich nicht nur einfach so auf dem Vordach herum, sondern waren mit Schrauben befestigt. Damit sei klar, dass die Zwerge keine vorübergehende Dekoration seien. Übrigens: Der Zwergenfeind ist der Bruder der Klägerin. Die beiden wohnen gemeinsam auf dem Anwesen und sind auch die Eigentümer des Hauses.