Einst erfüllte das Glockenläuten eine wichtige Funktion in einer Gemeinde - heute kann es auch zum juristischen Zankapfel werden. Insgesamt 28 Mal schlagen die Glocken des Linzer Mariendoms täglich um Mitternacht: Vier Schläge für die volle Stunde, dazu kommen noch 24 weitere Schläge.

"Unzumutbar"

Einem Anrainer wurde das nun zu viel: Er reichte Klage beim örtlichen Landesgericht ein. Die Begründung seines Anwalts: "Unzumutbare Lärmbelästigung" - und als Folge davon Schlafmangel, Konzentrationsstörungen und Erschöpfungszustände. Gestritten wird vor allem über den Wert der Glockenschläge: Für den Kläger erfüllen sie keinen religiösen Zweck, sie seien "sinnlos" und unzeitgemäß.


Die Diözese Linz hält jetzt dagegen: Auch in der Nacht habe ein Kirchturm ja seine entsprechende Funktion - und überhaupt seien es nur "Glockenschläge" und kein Glockenläuten. In 112 Jahren habe sich zudem noch niemand beschwert - außer dem aktuellen Anrainer. Als Streitwert für die Auseinandersetzung werden immerhin 20.000 Euro kolportiert.

77 Dezibel

Laut (privat beauftragter) Lärmmessungen werde in Linz mit einer Lautstärke von bis zu 77 Dezibel geläutet. Zum Vergleich: 70 Dezibel werden durch "normalen" Verkehrslärm verursacht, 80 Dezibel entsprechen bereits jenem Schallpegel, den ein Presslufthammer erzeugt. 2013 hatte ein ähnlicher Streit eines Anrainers mit der evangelischen Kirchengemeinde im fränkischen Haundorf mit einem Vergleich geendet.

Man verzichtete dort fortan auf den nächtlichen Glockenschlag zu jeder Viertelstunde.