Ob Wohnhaus, Büro, Geschäft oder Schule: Wer in der Steiermark ein Gebäude bauen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, auch für entsprechend viele Parkplätze zu sorgen. Wie viele das im Konkreten sein müssen, schreibt das steirische Baugesetz vor. So gilt etwa: Je gebauter Wohneinheit ist mindestens ein Parkplatz zu schaffen, bei Bürobauten ist ein Platz je fünf Mitarbeiter, bei Einkaufszentren einer je 50 Quadratmeter Verkaufsfläche vorzusehen. Ähnliche Regelungen existieren in allen Bundesländern, was jetzt Verkehrs- und Raumordnungsexperten auf den Plan ruft. Tenor der Kritik: Diese Stellplatzverpflichtungen seien überholt und kontraproduktiv für eine moderne Verkehrs- und Klimapolitik.