Können ist das entscheidende Wort im Dokument zur "Behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen" des Gesundheitsministeriums. Was sperrig klingt, ist ein Leitfaden für die Gesundheitsämter, wenn es um die Definition und Absonderung von Kontaktpersonen der Corona-Infizierten geht.

Sind diese geimpft oder genesen können sie selbst bei enger Verbindung als Kontaktperson der Kategorie 2 (K2) eingestuft werden – obwohl sie eigentlich Kategorie 1 (K1) sein müssten. Der Unterschied ist klar:

  • Als K1-Person muss man sich während der Quarantäne zu Hause aufhalten, darf nicht einkaufen oder spazieren gehen.
  • K2-Betroffene dürfen das, müssen aber Menschenansammlungen (wie Öffis oder Veranstaltungen) fern bleiben und ihren Gesundheitszustand kontrollieren.

Obwohl die Definitionen unmissverständlich sind, entscheiden die steirischen Bezirkshauptmannschaften und das Magistrat Graz oft anders. Tatsächlich hat der zuständige Epidemiearzt das letzte Wort.

Vor allem bei Infektionen in der Gastronomie werden genesene und geimpfte Kontakte häufig zu K1-Fällen gemacht. In der Steiermark waren zu Wochenbeginn 1202 Personen als K1 isoliert, 1918 galten als K2.