Weil die Haubenlerche, ein bodenbrütender Vogel, vom Aussterben bedroht ist, verhängt die deutsche Stadt Walldorf ein ungewöhnliches Verbot.

Von April bis August dürfen Katzen dort nämlich nicht mehr "unbeaufsichtigt" außer Haus, wie die Untere Naturschutzbehörde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg nun beschlossen hat. Ein Spaziergang an der Leine sei aber weiterhin möglich. Jedoch ist die Länge der Katzenleine auf maximal zwei Meter festgesetzt.

Bei Zuwiderhandeln drohen Besitzern Ordnungsstrafen von bis zu 500 Euro. Wird ein Stubentiger gar mit einer erlegten Lerche im Maul erwischt, drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Auf der Roten Liste der bedrohten Arten: Die Haubenlerche
Auf der Roten Liste der bedrohten Arten: Die Haubenlerche © (c) imago images/blickwinkel (AGAMI/D. Occhiato via www.imago-images.de)

Tierschützer jubeln, Katzenhalter und auch Politiker kritisieren das Vorgehen. Klaus Hoher, naturschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, kann den Frust nachvollziehen: "Das Ausgangsverbot für Katzen ist völliger Irrsinn", sagt der Politiker gegenüber der BILD-Zeitung.

Ganz sicher wird die Haubenlerche auf jeden Fall auch nicht durch eine verhängte Katzen-Ausgangssperre sein. Immerhin haben auch Füchse, Störche oder Elstern eine Vorliebe für den Vogel.