Das Landgericht Mönchengladbach sprach die 25-Jährige am Freitag schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Zudem verurteilten die Richter die Frau wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen.
Die Frau soll der zweijährigen Greta während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, so dass sie nicht mehr atmen konnte. "Die Angeklagte war im Dienst und hatte - allein und ungestört - Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers bei der Urteilsbegründung. Das Mädchen starb zwei Wochen später - einen Tag nach seinem dritten Geburtstag - im Krankenhaus.
Habe nicht ins Team gepasst
"Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr", hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag im April wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in den Kindergarten gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.
Die Leiterin der Einrichtung hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen. Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.
Schon in anderen Betreuungsstätten soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Die Verteidiger hatten dennoch einen Freispruch gefordert. Es gebe keinen Tatnachweis, die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt. Die Erzieherin hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert: Sie habe keinem Kind jemals etwas zuleide getan.
Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten. Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer war die Angeklagte mit den Kindern alleine, als es zu den Vorfällen kam. Die psychiatrische Gutachterin schloss nicht aus, dass es sich auch um Strafaktionen gehandelt haben könnte, wenn die Kinder der Frau nicht gehorchten.