Das Oberlandesgericht München hat in seinem schriftlichen Urteil im NSU-Prozess die Verurteilung der Rechtsterroristin Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes untermauert. Der Tatbeitrag Zschäpes sei "objektiv wesentlich" gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die genaue Argumentation ist deshalb von großem Interesse, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das NSU-Urteil überprüfen muss.

Lebenslange Haft

Zschäpe war am Ende des mehr als fünfjährigen Mammutverfahrens um die Morde und Anschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Sie lebte aber fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund - in dieser Zeit ermordeten die Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin.

Am Ende nahmen sich die beiden Männer das Leben, um der drohenden Festnahme durch die Polizei zu entgehen. Zschäpe steckte die letzte gemeinsame Wohnung in Brand, verschickte ein Bekennervideo - und stellte sich der Polizei. Das Gericht verurteilte Zschäpe letztlich als Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des NSU.

In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit "eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen". Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können. Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.