Die in dem Fall tätige schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen, erklärte die Vize-Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson.
Assange sitzt derzeit in Großbritannien in Haft. Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wieder aufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe wegen sexueller Nötigung sind inzwischen verjährt. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören; er lebte damals im Botschaftsasyl in London. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.
Assange ist, nachdem er jahrelang in der Botschaft Ecuadors in London lebte, wo er Asyl erhalten hatte, in Großbritannien zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die Botschaft hatte ihm nach sieben Jahren das politische Asyl entzogen, er wurde am 11. April in London festgenommen. Anfang Mai wurde er dann von einem britischen Gericht der Gefängnisstrafe verurteilt, weil er mit seiner Flucht in die Botschaft gegen die Auflagen seiner Kaution verstoßen und sich der britischen Justiz entzogen hatte.
Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag. Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson am Montag. WikiLeaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und Afghanistan sowie der Publikation Zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.