Ein Urteil ist im erbitterten Kuhglocken-Streit in Deutschland ergangen: Das tierische Geläute im oberbayerischen Holzkirchen darf weitergehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anrainers zurück.

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem Ort von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen. Der Mann und später auch seine Ehefrau scheiterten in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG - und verlor erneut.