Ein Jäger hat am Donnerstagabend in Ettlingen bei Karlsruhe bei Jagdvorbereitungen in der eigenen Wohnung seine 19 Jahre alte Tochter erschossen. Gegen den Mann wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der 56 Jahre alte Mann habe gerade die Wohnung verlassen wollen, als sich aus ungeklärter Ursache ein Schuss aus einem Gewehr löste und die junge Frau traf.
Sie sei noch schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, dort aber wenig später gestorben. Der 56-Jährige habe die Waffe legal besessen. Weitere Einzelheiten erwähnte eine Sprecherin der Karlsruher Staatsanwaltschaft am Freitag aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der Privatsphäre zunächst nicht.
Geladen in der Wohnung
Warum der Jäger die Bockbüchsflinte in geladenem Zustand in der Wohnung hatte, werde untersucht. Nach dem Waffengesetz ist das verboten - Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg reagierte entsetzt auf das Unglück. Jeder Unfall mit einer Schusswaffe sei einer zu viel, sagte Pressesprecherin Verena Menauer. Offenbar seien Regeln der sicheren Waffenhandhabung missachtet worden. Grundsätzlich dürften Schusswaffen erst bei der Jagd oder auf dem Schießstand geladen werden.
Die Zahl der Jagdunfälle durch Schusswaffen schwanke von Jahr zu Jahr. Nach Zahlen des Deutschen Jagdverbands sind 2017 zwei Menschen getötet und zwei verletzt worden - bei fast 384.000 Jagdscheininhabern.