Im Holzkirchner Kuhglockenstreit will das Landgericht München II am Donnerstag (10.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Seit Jahren liegen sich ein Ehepaar und eine Bäuerin wegen lauten Gebimmels in den Haaren. Ob es nun ein Urteil oder einen Beschluss gibt, ist offen. Bei einem Beschluss würde das Verfahren am Landgericht München II fortgesetzt, bei einem Urteil wäre es dort beendet.
Die Eheleute leben am Ortsrand der oberbayerischen Gemeinde Holzkirchen und fühlen sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört. Gerichtlich wollen sie die Bäuerin zwingen, das Geläute abzustellen. Denn auch die wegen der Kühe herumsurrenden Insekten sowie den Gestank nach dem Düngen mit Gülle will das Paar nicht mehr dulden.
Es ist schon der zweite Prozess in dem Streit: Nach dem Ehemann klagt in diesem Verfahren seine Frau. Ihre Klage richtet sich nun nicht nur gegen die Bäuerin, die das Weideland gepachtet hat, sondern auch gegen die Gemeinde, die ihr das Gelände als Ersatz für eine frühere Fläche gab.
Der Ehemann war mit seiner Klage in erster Instanz im Dezember 2017 gescheitert. Grund dafür war vor allem ein vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossener Vergleich zwischen ihm und der Landwirtin im September 2015. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Allerdings brachte das laut Kläger kaum Entlastung. Der Ehemann wartet nun auf die zweite Instanz seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München.