Zwei in Ägypten festgenommene deutsche Staatsbürger stehen nach Angaben aus ägyptischen Sicherheitskreisen im Verdacht, sie hätten sich IS-Kämpfern in dem Land anschließen wollen. Ein im Dezember am Flughafen von Kairo festgenommener 23-jähriger Mann aus Göttingen sei von Ägypten bereits nach Deutschland abgeschoben worden, hieß es am Freitag aus Sicherheitskreisen in Kairo.

Der Doppelstaatsbürger habe zuvor auf seine ägyptische Staatsbürgerschaft verzichtet.

Im Falle eines zweiten deutschen Staatsbürgers, eines 18-Jährigen aus Gießen, laufe das Abschiebeverfahren. Er war nach Angaben aus Sicherheitskreisen im Dezember am Flughafen von Luxor festgenommen worden. In seinem Besitz hätten sich Karten des nördlichen Sinai befunden, wo eine ägyptische Untergruppe der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) immer wieder Anschläge verübt. Den Angaben zufolge wollte der 18-Jährige sich den IS-Kämpfern anschließen.

Im Gewahrsam der ägyptischen Behörden

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts bestätigte, dass der 23-Jährige aus Göttingen in der Nacht nach Deutschland zurückgereist sei. Zu dem Schicksal des 18-Jährigen sagte er, bisher gebe es nur eine Bestätigung aus Kairo, dass er sich im Gewahrsam der ägyptischen Behörden befinde. Die deutschen Behörden bemühten sich intensiv um konsularischen Zugang.

Zu möglichen Kontakten der beiden jungen Männer zur IS-Miliz äußerte sich der Sprecher nicht. "Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes" könne er zu weiteren Details nichts sagen.

Der 18-Jährige, der in Kairo seinen Großvater besuchen wollte, und dann der 23-Jährige waren im Dezember direkt nach der Einreise nach Ägypten spurlos verschwunden. Anfang der Woche gab die deutsche Bundesregierung bekannt, dass sie in Ägypten vermisst würden.

Am Dienstagabend bestätigte das Auswärtige Amt dann, dass der 23-Jährige aus Göttingen von den ägyptischen Behörden festgehalten wird. Der Verbleib des zweiten Vermissten war damals aber noch unklar. Laut dem Auswärtigen Amt behandeln die meisten Staaten, auch Deutschland, Doppelstaatsbürger jeweils wie eigene Staatsangehörige.