Die Staatsanwaltschaft hat im Parndorf-Prozess höhere Haftstrafen gefordert. Das sagte deren Sprecher, György Lörinczy, am Mittwoch der APA. Sie wird gegen die vier Hauptangeklagten, die für den Tod von 71 Flüchtlingen in erster Instanz zu Haftstrafen von je 25 Jahren verurteilt wurden, lebenslange Haftstrafen - ohne der Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung - beantragen.
Nur dem Zweitangeklagten solle diese Möglichkeit gewährt werden. Auch im Falle der übrigen Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft höhere Haftstrafen, sagte Lörinczy. Diese waren in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von drei bis zwölf Jahren verurteilt worden.
25 Jahre sind zu wenig
Das Gericht in Kecskemet war bei seinen Urteilen von jeweils 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß geblieben. Diese hatte lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung beantragt. Bei den vier Männern - ein Afghane und drei Bulgaren - handelt es sich nach Erkenntnissen der Anklagebehörde um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter sowie den Fahrer des Kühl-Lkw, in dem die 71 Menschen im August 2015 erstickten, und den Lenker des Begleitautos.
In dem hermetisch verschlossenen Kleinlaster hatten die Flüchtlinge - unter ihnen vier Kinder - unterwegs durch Schreien und Klopfen auf ihre Notsituation aufmerksam gemacht. Der Fahrer bemerkte es zwar, hielt aber nicht an. Die Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan starben am 26. August 2015 noch auf ungarischem Gebiet. Ihre Leichen wurden tags darauf in dem in einer Pannenbucht der Ostautobahn (A4) bei Parndorf im Burgenland abgestellten Lkw entdeckt. Ein Termin für die neue Verhandlung am Gericht in Szeged ist noch nicht bekannt.