Nach wiederholtem Fernbleiben von Peter Seisenbacher und seinem Anwalt hat eine Kiewer Richterin Ende September jenes Verfahren eingestellt, in dem der Ex-Judoka gegen eine bereits 2017 erlassene Ausreiseverpflichtung vorgehen wollte. Zu einem weiteren Rechtsmittel Seisenbachers ist für Dienstagnachmittag eine Verhandlung in Kiew angesetzt. Ob er und sein Anwalt erscheinen werden, ist unklar.
Parallel zur Ablehnung von Seisenbachers Auslieferung nach Österreich durch die ukrainische Justiz aus Verjährungsgründen am 6. Oktober 2017 hatte ihn die Migrationsbehörde in Kiew wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zur Ausreise innerhalb von fünf Tagen aufgefordert. Seisenbachers zwei österreichische Reisepässe sind ungültig - eine legale Ausreise wäre nur mit Hilfe der österreichischen Botschaft in Kiew möglich.
Kein politisches Asyl
Da der Ex-Sportler, dem in Österreich schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses zwischen 1997 und 2004 vorgeworfen wird und für den die Unschuldsvermutung gilt, in der Ukraine bleiben wollte, legte sein ukrainischer Anwalt Serhij Koschelnyk noch im Herbst 2017 Rechtsmittel gegen die Ausreiseverpflichtung ein. Teils bemühte er dabei falsche Gerichte und machte formale Fehler, die eine Behandlung des Rechtsmittels verzögerten.
Am 17. Juli 2018 hätte sich schließlich das erstinstanzliche Gericht des Kiewer Petschersk-Bezirk mit der Causa beschäftigen sollen. Auf Antrag von Seisenbachers Anwalt wurde auf den 29. August verschoben, an diesem Tag verlangte Koschelnyk eine erneute Verschiebung. Den nächsten, für den 17. September und 28. September angesetzten Verhandlungsterminen blieben Seisenbacher und sein Anwalt jedoch aus unbekannten Gründen fern. Am 29. September hat Bezirksrichterin Iryna Kyryljuk das Verfahren zu Seisenbachers Rechtsmittel wegen wiederholten unbegründeten Fernbleibens der klagenden Partei eingestellt, heißt es in einer vergangenen Woche veröffentlichten Gerichtsentscheidung.
"Ich kann das einstweilen nicht kommentieren", erklärte Seisenbachers Anwalt Serhij Koschelnyk am Dienstag. Koschelnyk wollte im Telefonat mit der APA auch nicht sagen, ob er am Dienstagnachmittag seinen österreichischen Mandanten bei einem im Kiewer Verwaltungsgericht angesetzten Termin vertreten würde. Auch die Behandlung dieses weiteren Rechtsmittels Seisenbachers, konkret gegen eine mit 18. Jänner 2018 datierte Anordnung der ukrainischen Migrationsbehörde, war wiederholt verschoben worden. Indizien sprechen dafür, dass die Migrationsbehörde im Jänner einen Antrag des Österreichers auf politisches Asyl abgelehnt hat. "Anordnungen" sind laut Paragraf 8 des ukrainischen Asylrechts jene rechtliche Form, mit der ein Asylstatus gewährt oder abgelehnt wird.