Nicht nur das, was am Ende aus dem Drucker kommt, auch die Empörung ist in den USA sehr plastisch: Die Organisation "Defense Distributed" wollte ab heute Pläne für Waffen aus 3D-Druckern ins Netz stellen. Nun stoppe ein US-Gericht vorerst diese Pläne.
Gefährliche "Wiki Weapons"
Die Vereinigung, hinter der der selbst ernannte "Krypto-Anarchist" Cody Wilson (25) steht, beschäftigt sich mit Planung, Entwicklung und (theoretisch auch) mit Fertigung von frei verfügbaren Waffendesigns. Die Bauteile der sogenannten "Wiki Weapons" stammen aus 3D-Druckern. Dass es nach einem anfänglichen Verbot überhaupt so weit kommen konnte, ist einem umstrittenen außergerichtlichen Vergleich mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump zu verdanken, der die Online-Waffenpläne erlaubte.
Dagegen formierte sich eine Wand des Widerstandes: Bob Ferguson, Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, beantragte bei einem Bundesgericht in Seattle eine einstweilige Verfügung gegen den Vergleich und will die Trump-Regierung vor einem Bundesgericht in Seattle klagen. Er fürchtet um die öffentliche Sicherheit: Durch die Baupläne erhielten "Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen". Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schlossen sich der Kritik an und verfassten einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions.
Trump, dessen Regierung erst im Juni dem Vergleich mit "Defense Distributed" zugestimmt hatte, schien gestern zumindest teilweise einen Rückzieher zu machen: Pläne für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Drucker im Netz zu veröffentlichen, "dürfte nicht sehr sinnvoll sein", ließ er über Twitter wissen. Er kündigte an, die Causa zu überprüfen. Besprochen habe er sich mit der US-Waffenlobby National Rifle Association (NRA), bei deren Jahresversammlung er noch im Mai als Redner aufgetreten war.
Wilson, der die Pistole aus dem Drucker mit Slogans wie "Das Zeitalter der herunterladbaren Waffe beginnt offiziell" propagierte, hatte bereits 2013 Pläne für die Pistole "Liberator" vorgelegt: Diese besteht fast komplett aus Plastik, wird von Metalldetektoren kaum erkannt und hat keine Seriennummer. Ihr Name "Befreier" gilt als Referenz an die im Zweiten Weltkrieg in den USA produzierte Pistole "FP-45 Liberator".
Die Rechtslage in Österreich
Die Möglichkeiten, die 3D-Drucker bieten, scheinen, obwohl noch nicht ausgeschöpft, enorm: So wurde etwa in dem vom Islamischen Staat (IS) in die Luft gesprengten Weltkulturerbe Palmyra mit einem Torbogen 2016 aus einem 3D-Drucker der Anfang für einen symbolischen Wiederaufbau gemacht. Doch wie ist die rechtliche Situation in Österreich? Laut Innenministerium regelt das Waffengesetz die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Drucker zwar nicht ausdrücklich. Durch den Ausdruck einer Schusswaffe gelange der Betroffene aber in ihren Besitz – damit kämen die einschlägigen Regelungen über den Besitz einer Schusswaffe zur Anwendung.
Derzeit sei in Österreich kein derartiger Fall bekannt, auch wurde eine solche Waffe noch nie für eine Straftat im Land verwendet, hieß es auf Nachfrage. In den USA ist es indes – unabhängig vom 3D-Druck – legal, sich selbst Schusswaffen zu bauen.