Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien wegen der Haftbedingungen eines psychisch kranken Sexualstraftäters verurteilt. Wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte, erhielt der Mann nicht die erforderliche Betreuung, weil es kein Personal gab, das seine Sprache sprach - der Straftäter gehört der deutschsprachigen Minderheit Belgiens an.
Neben Französisch und Flämisch ist Deutsch die dritte Amtssprache Belgiens. Der Gerichtshof urteilte, dass dem Mann, der auch deutscher Staatsbürger ist und nur die deutsche Sprache beherrscht, eine Inhaftierung ohne angemessene medizinische Behandlung in seiner Sprache nicht zuzumuten sei. Die Richter gaben einstimmig der Klage des Mannes statt, der das Gericht wegen inhumaner und erniedrigender Haftbedingungen und damit Verstoßes gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention angerufen hatte. Die Richter urteilten außerdem, Belgien sei seiner Verpflichtung nach der Gleichstellung der deutschen Sprache nicht nachgekommen.
Der Mann war 1997 wegen Diebstahls und sexueller Gewalt verurteilt worden. 2004 war in er der EDS-Anstalt in Paifve untergebracht worden, einer Mischung aus Gefängnis und psychiatrischer Klinik. Schon im Jahr 2016 wurde Belgien in dem selben Fall von einem Brüsseler Gericht dazu verurteilt, dem Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.