Der Schütze vom S-Bahnhof Unterföhring bei München ist in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Gegen ihn war zunächst Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragt worden. Aufgrund seines Zustandes sei nun zudem ein Unterbringungsbefehl erlassen worden, sagte ein Sprecher der Münchner Polizei am Mittwoch. Die Ermittlungen liefen weiter.
Der 37-Jährige hatte am Dienstag am Bahnhof in Unterföhring im Münchner Speckgürtel einem Polizisten die Pistole entrissen und dessen Kollegin in den Kopf geschossen. Die 26-Jährige war am Mittwoch weiter in Lebensgefahr. Auch zwei Passanten wurden verletzt, sie erlitten Schussverletzungen am Arm und am Bein.
Auffälliges Verhalten
Der Mann, der in Oberbayern geboren wurde, lebte bei seinem Vater in den USA und war auf Europareise. Er kam am Montag aus Athen kommend in München an, verbrachte die Nacht am Flughafen und fuhr dann mit der S-Bahn Richtung München. Zeugen hätten ausgesagt, er habe sich in der S-Bahn auffällig benommen, etwa Selbstgespräche geführt, berichtete Polizeipräsident Hubertus Andrä am Mittwoch.
Plötzlich und ohne ersichtlichen Anlass habe er einem zugestiegenen Fahrgast mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Andere Passagiere griffen ein. Die Kontrolle durch eine Polizeistreife am Bahnsteig Unterföhring sei zunächst Routine gewesen, sagte Andrä. Videoaufnahmen zeigen, dass der Beamte schrieb.
Plötzlich ging der Mann auf den schreibenden Polizeibeamten los und versuchte, ihn ins Gleisbett zu stoßen - womöglich vor eine einfahrende S-Bahn. "Die Situation war nicht nur ein Handgemenge, sondern tatsächlich ein heftiger Kampf", sagte der Polizeipräsident. Im Zuge des Tumults konnte der Mann dem Beamten die Dienstwaffe entreißen. Wie es dazu kommen konnte, ist noch offen. Die Beamtin feuerte, der Mann schoss ebenfalls - auch hier ist der genaue Ablauf noch unklar. Die Polizei erstellte ein 3-D-Modell des Tatorts, um den Hergang detaillierter nachvollziehen zu können.
Kein Handlungsbedarf
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht trotz des Vorfalls keinen Handlungsbedarf bei der Sicherung der Pistolen. Der Randalierer hatte die Dienstwaffe aus dem Holster des Beamten gezogen. "Vom Grundsatz her sollte es eigentlich nicht passieren, dass dem Kollegen die Waffe entrissen werden kann", sagte der bayerische GdP-Landesvorsitzende Peter Schall. "Da ist eigentlich ein Verriegelungsknopf." Die Beamten müssten extra die Bewegung trainieren, beim Ziehen der Waffe diesen Knopf zur Seite zu drücken.
Von daher verwundere es, dass der Täter bei dem Vorfall die Waffe habe an sich reißen können. "Aber für alle Eventualitäten ist man dann wohl doch nicht gewappnet", sagte Schall. Er betonte: "Zu kompliziert darf man es auch nicht machen, denn wenn ein Kollege in einer Notwehrsituation die Waffe schnell ziehen muss, kann er nicht erst zwei, drei Sicherungen öffnen müssen."
Der Täter soll in den USA bereits wegen verschiedener Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Es gebe Kontakt zu den US-Behörden, hieß es.