Ein Urteil, das am Landgericht Cottbus in Deutschland gefällt wurde, lässt derzeit die Wogen hochgehen. Weil eine Frau ihren Mann - einen muslimischer Asylwerber aus Tschetschenien - betrogen haben soll, stach dieser im November 2016 mit dem Messer auf sie ein. Anschließend warf der 32-Jährige sie aus dem Fenster und schnitt ihr die Kehle durch. Jetzt wurde der Mann verurteilt - und zwar zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Das Motiv sei Eifersucht gewesen, doch die Kammer habe Zweifel gehabt, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe erkannt habe. Dass der Angeklagte nicht des Mordes schuldig gesprochen wurde, können viele nicht nachvollziehen.

„Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein!", zitiert die Bild-Zeitung Bayerns Justizminister Winfried Bausback (51, CSU).

Frank Merker, Sprecher des Landgerichts Cottbus, verteidigt laut Bild die Entscheidung: „Es gab hier keine Strafmilderung wegen der ethnischen und religiösen Herkunft. Der Richter muss fragen, ob der Angeklagte in der Lage war, den Unwert seines Motivs zu erkennen.“

Wie die Welt berichtet, habe der Angeklagte vor der Tat Crystal Meth konsumiert und die Tat im Affekt verübt, was ebenfalls ein Milderungsgrund war.