Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe von Duisburg könnte noch in diesem Jahr beginnen. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer beim Duisburger Landgericht schlug den Prozessbeteiligten den 6. oder 8. Dezember für den Beginn der Hauptverhandlung vor, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Bis Mitte Februar 2018 sollen 23 Verhandlungstage stattfinden.
Zur Terminplanung der Duisburger Strafkammer können die Verfahrensbeteiligten nun binnen zwei Wochen Stellung nehmen. In dem Prozess müssen sich insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt worden. Das Duisburger Landgericht lehnte im April 2016 ein Verfahren gegen die Beschuldigten ab. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg entschied jedoch im April das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das Strafverfahren eröffnet werden muss.