Nach einem tödlichen Angriff eines afghanischen Asylwerbers auf ein fünfjähriges Kind in einer Flüchtlingsunterkunft in Arnschwang (Landkreis Cham) in Ostbayern ist am Dienstag erstmals die Mutter des Buben vernommen worden. Sie war bei der Tat am Samstag ebenfalls verletzt worden und bisher nicht vernehmungsfähig.
Die Ermittler versprechen sich von den Aussagen der Frau Hinweise auf die Hintergründe der Tat, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilte. Der 41-jährige Afghane war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Er hatte den Fünfjährigen aus noch ungeklärten Gründen in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer tödlich verletzt.
Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen hierzu führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen.
Schwere Verletzungen
Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylwerber aus Russland.
Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylwerber registriert. Er war im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Jänner 2015 komplett verbüßte. Die Stadt München wollte ihn eigentlich abschieben, doch dagegen legte er Rechtsmittel ein. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals. Bayerns Justizminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Bayerischen Rundfunk (BR) am Montag, man müsse jetzt ähnliche Fälle überprüfen, "ob hier nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können". Es sei den Menschen im Land nicht zuzumuten, "mit der Gefahr solcher Straftäter zu leben".