Burkhard Freier verwies vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags angesichts offenkundiger Behördenversäumnisse im Fall Amri auf die zuletzt deutlich gestiegene Zahl von islamistischen Gefährdern in Deutschland, die neue Formen der Zusammenarbeit unter anderem im Bereich des Verfassungsschutzes der Länder und des Bundes erforderlich mache. Zugleich stellte der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes erneut klar, dass Amri kein V-Mann des Inlandsgeheimdienstes gewesen sei. "Er war keine V-Person des Verfassungsschutzes."
Zuvor war der Abteilungsleiter für Ausländerangelegenheiten im NRW-Innenministerium, Burkhard Schnieder, vor dem Düsseldorfer Untersuchungsausschuss dem Eindruck entgegengetreten, das NRW-Innenministerium habe eine konkrete Warnung des Düsseldorfer Landeskriminalamts (LKA) vor Amri in den Wind geschlagen. Eine entsprechende E-Mail des LKA an das Landesinnenministerium von Anfang 2016 sei "nur ein Baustein des Gesamtbilds" im Fall Amri gewesen, sagte Schnieder.
Letztlich seien die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu der Überzeugung gelangt, dass von Amri keine konkrete Anschlagsgefahr ausgehe. Das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ) in Berlin hatte sich mehrfach mit Amri befasst.
Der Düsseldorfer Untersuchungsausschuss will klären, ob den Behörden Versäumnisse im Umgang mit dem späteren Weihnachtsmarktattentäter anzulasten sind. Der Tunesier Amri hatte am 19. Dezember den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche verübt, bei dem zwölf Menschen starben und mehr als 60 weitere verletzt wurden. Das Gremium wollte nach der Zeugenvernehmung auch den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) befragen.
Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten Amri bereits im Februar 2016 als islamistischen Gefährder eingestuft. Dennoch konnte Amri vor dem Lastwagenattentat vom Berliner Breitscheidplatz untertauchen.