Acht zum Tode verurteilte Häftlinge im US-Bundesstaat Arkansas haben gegen ihre für April geplanten Hinrichtungen geklagt, die nach einem verkürzten Zeitplan vollstreckt werden sollen. Die Beschleunigung gebe ihnen nicht genügend Zeit, um ihren Widerspruch vorzubereiten, durch den Zeitplan werde geltendes Recht des Bundesstaates gebrochen, erklärten die Insassen am Dienstag.

"Wilder Hinrichtungs-Zeitplan"

Durch den "wilden Hinrichtungs-Zeitplan" werde jedem Kläger "irreparables Leid" zugefügt, schrieben sechs der acht betroffenen Männer in ihrer Klage. Der Staat verletze nicht nur seine eigenen Rechtsvorschriften für Gnadengesuche, sondern untergrabe auch das Recht jedes einzelnen Klägers, um Gnade zu bitten.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, will die acht zum Tode verurteilten Männer im April binnen zehn Tagen hinrichten lassen. Hintergrund ist das bald ablaufende Haltbarkeitsdatum der Bestände an Midazolam, das zur Betäubung der Verurteilten verwendet wird.

Die tödlichen Substanzen für die Giftspritzen, die bei Hinrichtungen in den USA eingesetzt werden, werden knapp, weil viele europäische Pharmafirmen sich weigern, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Midazolam steht in der Kritik, weil es offenbar nicht stark genug ist, um Schmerzen der Todeskandidaten zu vermeiden.

Gouverneur Hutchinson will jeweils zwei der Verurteilten am 17., 20., 24. und 27. April hinrichten lassen. Das Vorhaben löste Proteste aus, Gegner der Todesstrafe verweisen darauf, dass Arkansas seit 2005 kein Todesurteil mehr vollstreckt hat. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA im Jahr 1976 wurden in keinem US-Bundesstaat acht Menschen binnen zehn Tagen hingerichtet.